Einschränkungen bei der Überprüfung von Verankerungen

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Bei der Durchführung von Nachweisen für Anker kann man eine Zusammenfassung der Nachweise erhalten, die aufgrund der Konfiguration nicht durchgeführt werden. Die Beschreibung ist für folgende Normen verfügbar: EN, AISC, CSA, AS, und kann über die Formeln für Anker und im Bericht gefunden werden.

Eurocode

Anker-Typ: Gerade

Meldung:

Die folgenden Nachweise für auf Zug belastete Anker sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der entsprechenden Europäischen Technischen Produktspezifikation überprüft werden:

  • Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) - DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.5,
  • Kombiniertes Ausreißversagen und Betonversagen (bei nachträglich eingebauten Verbundankern) - DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.6,
  • Versagen durch Spalten des Betons - EN 1992-4, Cl. 7.2.1.7.

Ein Betonausbruchversagen ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.

Anker-Typ: Unterlegscheibe

Meldung: 

Betonbruch wird gemäß DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.7 bestimmt. Es fehlen die Angaben aus der entsprechenden Europäischen Technischen Produktspezifikation.

AISC (LRFD)

Anker-Typ: Gerade

Meldung:

Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation überprüft werden (basierend auf dem 5 %-Fraktil der durchgeführten und nach ACI 355.2 ausgewerteten Versuche):

  • Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) – ACI 318-19: 17.6.3,
  • Haftfestigkeit des Klebeankers (bei nachträglich eingebauten Klebeankern) – ACI 318-19: 17.6.5,
  • Betonbruch während des Einbaus sollte nach den Anforderungen des ACI 355.2 bewertet werden.

Ein Betonausbruchversagen ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.

Anker-Typ: Unterlegscheibe

Meldung:

Betonbruch während des Einbaus wird nicht geprüft und sollte nach den Anforderungen des ACI 355.2 bewertet werden.

CSA

Anker-Typ: Gerade

Meldung:

Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation überprüft werden (basierend auf dem 5 %-Fraktil der Versuche):

  • Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) – CSA A23.3-14: D.6.3,
  • Haftfestigkeit des Klebeankers (bei nachträglich eingebauten Klebeankern) – CSA A23.3-14: D.6.5.

Betonbruch ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen. Die Anker müssen die erforderlichen Randabstände, Abstände und Dicken erfüllen, um ein Spaltversagen gemäß CSA A23.3-14: D.9. auszuschließen.

Anker-Typ: Unterlegscheibe

Meldung:

Die Anker müssen die erforderlichen Randabstände, Abstände und Dicken erfüllen, um ein Spaltversagen gemäß CSA A23.3-14: D.9. auszuschließen.

AS

Anker-Typ: Gerade

Meldung:

Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation (Prüfung nach AS 5216:2018: Anhang A) überprüft werden:

  • Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker)  – AS 5216:2018: 6.2.4,
  • Kombiniertes Ausreißen und Betonkonusversagen (bei nachträglich eingebauten Verbundankern) – AS 5216:2018: 6.2.5,
  • Betonspaltbruch – AS 5216:2018: 6.2.6.

Betonbruch ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.

Anker-Typ: Unterlegscheibe

Meldung:

Das Betonversagen sollte nach AS 5216:2018: 6.2.6 bestimmt werden. Es fehlen die Angaben aus den entsprechenden Technischen Produktspezifikationen (Prüfung nach AS 5216:2018: Anhang A).

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